Rechtsprechung
AG Düsseldorf, 02.02.2016 - 11c C 24/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Taxigenossenschaft Disziplinargewalt Fahrer Arbeitnehmer Vereinsstrafe Genosenschaftsstrafe Tatsachenfeststellung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Taxigenossenschaft Disziplinargewalt Fahrer Arbeitnehmer Vereinsstrafe Genosenschaftsstrafe Tatsachenfeststellung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Disziplinargewalt einer Taxigenossenschaft gegenüber solchen ihre Einrichtungen nutzenden Fahrern als Arbeitnehmer ohne bestehende Mitgliedschaft in der Genossenschaft; Wiederholung der Tatsachenfeststellung durch das staatliche Gericht bei unzureichender Dokumentation ...
- reise-recht-wiki.de
Taxigenossenschaft hat Disziplinargewalt
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.11.1994 - II ZR 11/94
Unterwerfung von Nichtmitgliedern eines Sportverbandes unter die …
Auszug aus AG Düsseldorf, 02.02.2016 - 11c C 24/15
Auch Nichtmitglieder, wie der Beklagte als angestellter Taxifahrer, können sich der Disziplinargewalt der Genossenschaft durch vertragliche Regelung unterwerfen (BGH NJW 1995, 583 für den vergleichbaren Fall des Vereinsrechts) wie durch den Gestattungsvertrag vom 11.03.2014 geschehen.Die wesentlichen Grundsätze der Zulässigkeit einer Vereinsstrafe sind bereits durch den Bundesgerichtshof in BGH NJW 1995, 583 herausgearbeitet.
- BGH, 09.06.1997 - II ZR 303/95
Ausschluss eines Mitglieds aus einem rechtsfähigen Verein
Auszug aus AG Düsseldorf, 02.02.2016 - 11c C 24/15
Die Frage der Subsumtion unter die Regelungen der Genossenschaft ist Angelegenheit der Genossenschaft, eine gerichtliche Prüfung hat sich darauf zu beschränken, ob die Grenze zur Willkür eingehalten ist (BGH NJW 1997, 3368). - LG Frankfurt/Main, 14.05.2009 - 3 O 614/08
Feststellungs- und Leistungsanspruch eines Spitzensportlers: (Un-)Rechtmäßigkeit …
Auszug aus AG Düsseldorf, 02.02.2016 - 11c C 24/15
Was den durch die Genossenschaft festgestellten Sachverhalt angeht, der Grundlage der Disziplinarmaßnahme ist, so ist das Gericht wegen der Vereins- bzw. Genossenschaftsautonomie an die tatsächlichen Feststellungen des Vereins gebunden, wenn diese in einem satzungsgemäßen und auch sonst rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechenden Verfahren festgestellt worden sind (LG Frankfurt 2-03 O 614/08 vom 14.05.2009; www.juris.de ).